[ Innerhalb Deutschlands bieten wir Ihnen eine kostenlose Rücknahme von « Schlötter »-Leergebinde an. Auf Wunsch werden leere « Schlötter »-Kunststoffgebinde (Polyeimer, Polykanister, Kombibehälter, PE-Fässer, Container) direkt beim Kunden von unserer Spedition abgeholt und anschließend bei Schlötter dem Recycling zugeführt. ]
[ Bitte beachten Sie, dass die Leergebinde-Rücknahme nur dann erfolgt, wenn wir zuvor einen ausgefüllten Leergut-Rückholschein von Ihnen erhalten haben. Bitte füllen Sie dazu entweder das untenstehende Formular aus oder senden Sie uns einen Leergut-Rückholschein zu. Einen Leergut-Rückholschein können Sie hier auch als Vorlage (PDF 32 KB) herunterladen. Damit wir Ihnen diesen Service auch weiterhin kostenlos anbieten können, bitten wir Sie, folgende Punkte vor dem Rücktransport der Leergebinde zu beachten. ]
[ Für die Rücknahme sind alle Leergebinde ausgespült und außen zu reinigen. Eventuell angebrachte Gefahrgutlabel sind zu entfernen, bzw. unkenntlich zu machen. Die gespülten Kanister, Fässer und Eimer sind ohne Deckel auf dem Kopf stehend zu verpacken. ]
[ Leere und gereinigte IBCs müssen fest verschlossen und außen sauber sein (es dürfen keine Produktstände anhaften). Die Rücknahme von IBCs ist nur kostenlos, wenn sie für eine Wiederbefüllung geeignet sind. Ansonsten werden anfallende Reinigungs- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt. ]
[ Falls die Leergebinde beim Eintreffen des Spediteurs nicht zur Abholung bereit stehen, werden die Kosten für die mehrfache Anfahrt des Spediteurs von der Fa. Schlötter nicht übernommen. ]
[ Bei Nichtbeachtung der Punkte 1 bis 3 ist der Spediteur berechtigt, die Übernahme der Leergebinde zu verweigern. Wir bitten Sie, nur komplette Euro-Paletten zur Abholung zu avisieren. ]
[ Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen ist uns wichtig. Deswegen bieten wir unseren Kunden innerhalb Deutschlands eine kostenlose Rücknahme unserer Leergebinde an. Dabei setzen wir auf das Prinzip „Wiederverwendung oder Verwertung vor Entsorgung ». Um unseren Kunden die Rückgabe unserer Leergebinde zu erleichtern, möchten wir einige häufige gestellte Fragen zur Leergebinde-Rücknahme beantworten und wichtige gesetzliche Bestimmungen zusammenfassen. ]
Die Leergebinde-Rücknahme wird durch folgende gesetzliche Bestimmungen geregelt:
Der Transport von ungereinigten leeren Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Güter enthalten, fällt unter Punkt 5.4.1.1.6 Sondervorschriften für ungereinigte leere Umschließungsmittel der ADR. Der Absender muss dazu Beförderungspapiere ausstellen, die den Ausdruck „LEERE VERPACKUNG“ oder „LEERES GROSSPACKMITTEL (IBC)“, ergänzt durch die Angabe der Nummern der Gefahrzettel. Fehlende oder unvollständige Beförderungspapiere verstoßen gegen die Gefahrgutverordnung und werden als Ordnungswidrigkeit und in letzter Konsequenz als Straftat geahndet.
Um Leergebinde vor der Rücknahme mit wenig Wasser zu reinigen, hat Schlötter die Waschstation SLOTOWASH (Artikel-Nr. 535910002) entwickelt. Bei Interesse wenden Sie sich an Herrn Arndt Striso – telefonisch unter +49 (0)7331 205-118 oder per E-Mail an pa@schloetter.de
Nach der Verpackungsordnung gelten Verpackungen dann als restentleert, wenn sie gemäß ihrer Bestimmung vollständig ausgeschöpft sind (VerpackV § 3(6)), d.h. sie müssen pinselrein, spachtelrein, tropffrei, rieselfrei sein.
Wenn eine leere Verkaufsverpackung mit einem aufgeklebten Gefahrgutlabel verschickt wird, handelt es sich automatisch um einen eingeschränkten Gefahrguttransport, für die der Absender Beförderungspapiere nach Punkt 5.4.1.1.6. ADR ausstellen muss.
Gereinigte und gut erhaltene IBCs werden wiederbefüllt. Die anderen Verkaufsverpackungen werden geshreddert und dem Kunststoffrecycling zugeführt, wo sie z.B. zu Getränkekisten, Palettenfüßen oder Parkbänken verarbeitet werden können. Unsere Mitarbeiter können die Leergebinde jedoch nur dann gefahrlos shreddern, wenn sie keine Rückstände enthalten, die zu unvorhergesehenen chemische Reaktionen führen könnten.
[ Herr Florian Keck ]
+49 (0)7331 205-157
versand@schloetter.de